Im Amtsgerichtsbezirk Rheine werden die Aufgaben des ambulanten sozialen Dienstes (Bewährungshilfe) durch Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer bei dem Landgericht Münster wahrgenommen.
Zu den Hauptaufgaben des ambulanten sozialen Dienstes gehören, den zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Personen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um in ein straffreies Leben zurückzufinden und ein positives Sozialverhalten zu erlernen.
Gleichzeitig übt der ambulante soziale Dienst aber auch Aufsichts- und Kontrollfunktion aus und erstattet dem zuständigen Gericht regelmäßig Bericht.
Weitere Aufgaben sind die Betreuung und Beaufsichtigung von Personen im Rahmen der Führungsaufsicht sowie vorzeitig zur Bewährung entlassener Strafgefangener.
Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind in der Regel Diplom-Sozialarbeiter und arbeiten als Beamte im gehobenen Sozialdienst der Justiz.
Die Anschrift des Ambulanten Sozialen Dienstes lautet:
Bewährungshilfedienststelle Rheine
Poststraße 27
48431 Rheine
Telefon 05971 911040
Fax 05971 9110499