Nach dem Jugendstrafrecht besteht die Möglichkeit, gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter einen Jugendarrest zu verhängen.
Der Jugendarrest ist ein kurzer Freiheitsentzug von mindestens 2 Tagen und höchstens 4 Wochen. Der Jugendarrest wird unterschieden in
- Freizeitarrest
- Kurzarrest
- Dauerarrest