Nach dem Jugendstrafrecht besteht die Möglichkeit, gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter einen Jugendarrest zu verhängen.
Der Jugendarrest externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tabist ein kurzer Freiheitsentzug von mindestens 2 Tagen und höchstens 4 Wochen. Der Jugendarrest wird unterschieden in

 

  • Freizeitarrest
  • Kurzarrest
  • Dauerarrest