1327 bis 1912
Das Rheiner Gericht kann auf eine lange Vorgeschichte zurückblicken. Seit der Verleihung des Stadtrechts 1327 amtierte in Rheine ein bischöflicher Richter. Beisitzer dieses Gerichtes waren zwei angesehene Bürger der Stadt, die auch Kornoten genannt wurden. Die Stadt hatte nicht nur das Recht, Beisitzer zu stellen, sondern durfte auch die Hälfte der entrichteten Strafgelder für sich verwenden.
Mit der Einführung der Landgerichtordnung 1571 wurden vom Bischof nur noch Richter eingestellt, die juristisch vorgebildet waren und lebenslänglich im Amt blieben. Beisitzer waren in dieser Zeit regelmäßig die beiden Bürgermeister der Stadt. Dem Richter oblag neben der Rechtspflege auch die Polizeiverwaltung. Auf der Gerichtsstube im alten Rathaus, welches 1898 abgebrochen wurde, hielt man Gericht. Dem Rathaus gegenüber befand sich bis 1764 ein Galgen. 1803 wurde das Hochstift Münster aufgelöst und die herzogliche Regierung übernahm die Justizverwaltung. In Rheine wurde ein Friedensgericht eingerichtet, welches mit der Übernahme der Regierungsgewalt durch Preußen 1816 aufgelöst wurde. An seine Stelle trat ein Land- und Stadtgericht, dass bis 1848 in Tätigkeit blieb. 1848 wurde das Landgericht nach Burgsteinfurt verlegt, in Rheine verblieb nur eine Gerichtskommission mit einem Kreisrichter. Mit der Umorganisation des deutschen Gerichtswesens 1879 erhielt Rheine das heute noch bestehende Amtsgericht. Bereits 1815 wurde das Gericht in das damalige Franziskanerkloster, das spätere Rathaus, verlegt, wo es bis 1912 nur notdürftig untergebracht war.
Das Nebengebäude seit 1906
Im Oktober 1906 wurde von der Wasserbauinspektion in einem Schreiben an den Bürgermeister Schüttemeyer beantragt, 15 Räume zu schaffen, von denen 8 Räume für das Büro mit 8 Mitarbeitern und 7 Zimmer für eine Dienstwohnung genutzt werden sollten.
Vom Minister der öffentlichen Arbeiten wurde im Januar 1907 genehmigt, dass Diensträume für die Wasserbauinspektion Rheine in einem seitens der Stadt zu errichtenden Gebäude angemietet werden können.
Es wurde im Jahr 1907 Pläne für den Neubau eines Dienstgebäudes für die königliche Wasserbauinspektion vom Stadtbauamt, unterzeichnet vom Regierungsbaumeister Vigener erstellt.
Seit dem Jahr 1907/1908 wurde das Gebäude durch die königliche Wasserbauinspektion (später durch das Wasserbauamt) bis zum Jahr 1938 genutzt.
Seit dem 1. Januar 1975 werden die Räume im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss vom Amtsgericht Rheine angemietet. Die im Erdgeschoss befindlichen Klassenräume wurden vom Gymnasium Dionysianun genutzt.
Vom 1. September 1976 an hat das Amtsgericht Rheine auch die Räume im Erdgeschoss und im Keller angemietet.
Quelle: Bauausschuss-Unterlagen Stadt Rheine (2012)
Das Gerichts- und Gefängnisgebäude seit 1912
10 Jahre kämpfte Amtsgerichtsrat Brockhausen vergeblich um ein neues Gerichtsgebäude, bis dieses endlich 1912 an der Salzbergener Straße errichtet wurde. Das nötige Baugelände wurde von der Stadt durch Auflassung vom 4. März 1912 erworben. Am 10. Februar 1912 wurde das neue Gebäude von den Bediensteten des Amtsgerichts bezogen. Im Jahre 1928 wurde ein Anbau errichtet. Am 1. November 1937 räumte das Katasteramt die ihm überlassenen Räume.
Am 20. Januar 1945 wurde das Gerichtsgebäude durch Bombentreffer zerstört, ebenso teilweise die beiden Wachtmeisterdienstwohnungen, während der Gefängnisteil nur geringere Schäden erlitt.
Das Gericht wurde von der Stadt einstweilen im Gebäude Salzbergener Str. 69 untergebracht.
Quelle: Oppenheim, Karl: Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)
Hauptgebäude seit 1951
Nach der völligen Zerstörung des alten Gerichtsgebäudes wurde an gleicher Stelle das heutige Hauptgebäude des Amtsgerichts Rheine errichtet und gleichzeitig erweitert. Das Baugelände wurde von der Stadt Rheine aus der teilweise eingezogenen Bentheimer Straße käuflich erworben. Am 30. April 1951 bezogen die Bediensteten das fertiggestellte neue Gerichtsgebäude.
Quelle: Oppenheim, Karl: Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)
Heute ist das Amtsgericht Rheine für ca. 122.500 sogenannte Gerichtseingesessene Einwohner der Städte Rheine, Emsdetten und der Gemeinde Neuenkirchen zuständig.
Quelle: LDS NRW - Stand: 31.12.2013