InhaltGerichtsbezirkÖrtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Rheine
Der Amtsgerichtsbezirk Rheine erstreckt sich über die Städte Rheine und Emsdetten sowie über die Gemeinde Neuenkirchen. In diesem räumlichen Zuständigkeitsbereich leben zur Zeit 126.378 Einwohner (Stand: 31.12.2007, Quelle: LDS NRW). Das Amtsgericht Rheine ist das nördlichste im Bezirk des Landgerichts Münster
Eine Übersicht über die zum Bezirk des Landgerichts Münster gehörigen Gerichte finden Sie nachstehend: |
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© Die Direktorin des Amtsgerichts Rheine, 2013