Auf der Zahlstelle des Amtsgerichts Rheine können Einzahlungen (zum Beispiel Gerichtskosten und Hinterlegungen) während der Kassenstunden in bar vorgenommen werden.

 

Überweisungen an das Amtsgericht Rheine sind grundsätzlich an folgende Bankverbindung zu richten:

Kontonummer: 43 - 464
Postbank Dortmund
Bankleitzahl 440 100 46

IBAN: DE63440100460000043464
BIC: PBNKDEFF

Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck stets die Geschäftsnummer an!

 

Sofern die Einziehung von Kosten über die Justizkasse Hamm erfolgt und  Sie von dort eine Zahlungsaufforderung oder Rechnung erhalten haben, zahlen Sie bitte ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto der Justizkasse Hamm und geben Sie im Verwendungszweck das auf der Rechnung stehende Kassenzeichen an.

 

Für Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungssachen ist ausschließlich die folgende Bankverbindung zu verwenden:

Empfänger : Justizkasse Hamm
Konto-Nr. 147 4816
Westdeutsche Landesbank Düsseldorf
BLZ 300 500 00

IBAN: DE08300500000001474816
BIC:   WELADEDD

Im Verwendungszweck müssen bei Überweisung einer Sicherheitsleistung angegeben werden:

     1. der Name des Amtsgerichts (hier: "Amtsgericht Rheine")
     2. das Geschäftszeichen des Verfahrens
     3. der Tag des Versteigerungstermins
     4. das Stichwort "Sicherheitsleistung"

Der für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger wird dann unmittelbar von der Gerichtskasse über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung der Gerichtskasse im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung unverzüglich von der Gerichtskasse zurück überwiesen. Obwohl wir uns um eine zügige Abwicklung bemühen, kann die Rücküberweisung im Einzelfall bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

 

Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise für Bietinteressenten zu den Zwangsversteigerungsverfahren.